Herlheim, Gemeinde Kolitzheim



Eine ausgesprochen positive Entwicklung gibt es im Landkreis Schweinfurt seit der Zweiggründung der Interessengemeinschaft Bauernhaus für den Bereich Main-Steigerwald.

Zwei herausragende Aktivitäten stellen wir hier vor. Vielen Dank an die Redaktion der Verbandszeitschrift "Holznagel" der Interessengemeinschaft Bauernhaus! Ein Abo ist jedem an alter Bausubstanz im ländlichen Raum Interessierten zu empfehlen!

1. Positivbeispiel: Der Zehnthof aus dem 17. Jahrhundert in Herlheim, Gemeinde Kolitzheim

Artikel zum mustergültig sanierten Zehnthof

Der Zehnthof nach und vor der Sanierung

2. Positivbeispiel: Der um 1600 erbaute Riehlshof in Herlheim, Gemeinde Kolitzheim

Artikel zum Zwischenstand der Sanierung

Der Riehlshof vor Beginn der Arbeiten

3. Positivbeispiel: Brauerreigasthof Zum Hirschen

Herlheim machte übrigens bereits im Jahr 2006 postive Schalgzielen durch die Verleihung des Förderpreises des Bezirks Unterfranken zur Erhaltung historischer Bausubstanz.

Au der Begründung und Würdigung:
Der ehemalige Brauereigasthof „Zum Hirschen“ war 1670 bis 1803 im Besitz des Klosters Ebrach. Er wurde als Brauhaus und Herberge genutzt. Im Jahr 1677 verordnete das Kloster die Sanierung. Vom Vorgängerbau blieben unter anderem der ausgedehnte Gewölbe- und der Eiskeller erhalten. 1718 erfolgte die Barockisierung. 1803 ging das Anwesen in Privatbesitz über. Das Brauhaus wurde 1933 abgebrochen. Ein Krüppelwalmdach und ein repräsentatives Eingangsportal zieren das nach wie vor bestehende Haupthaus. Familie Graf saniert den ehemaligen Brauereigasthof und bringt umfangreiche Eigenleistungen ein. Weitere Erhaltungsmaßnahmen im Inneren des Gebäudes sollen folgen, um die geplante Nutzung als „Zuckermuseum“ realisieren zu können.

Preisträger: Renate und Edwin Graf
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Ein Negativbeispiel gibt es leider auch in Herlheim, genauer gesagt außerhalb der Ortschaft in Bezug auf den Schönbornschen Herleshof.

Der Holznagel berichtet in einem kurzen Artikel wie folgt:

Stolzer Hof liegt am Boden

Die Mainpost berichtete am 13.11.2011 über die durch Unterlassen zerstörerischen „Aktivitäten“ derer „von Schönborn“. Wir zitieren im folgenden einige Passagen aus der Online-Version der Tageszeitung.

Der Torbogen des Herleshofes mit dem alten Wappen ist akut einsturzgefährdet

Während gerade dem zerfallenen Gut Öttershausen das letzte Stündlein schlägt, erinnern nur wenige Kilometer weiter der alte, wappengeschmückte Torbogen, das Torhaus und einige Gebäudereste an die glanzvollen Tage des Herleshofes. Mit dem Einsturz des Torhauses wurde dieser Tage der endgültige Abschied von dem geschichtsträchtigen, einst stolzen königlichen Gehöft eingeläutet.

Nur der mächtige Torbogen neben der ebenfalls denkmalgeschützten Torhausruine ist zusammen mit einigen Scheunenruinen von dem Hof zwischen Herlheim und Kolitzheim übrig geblieben. Vor etlichen Jahren hatte die Gemeinde der Familie Graf von Schönborn sogar angeboten, die Gebäude zu erwerben. Doch ohne Erfolg.

Ebenso schlugen alle Versuche fehl, wenigstens das Wappen der Adelsfamilie von Guttenberg im Schlussstein des denkmalgeschützten Torbogens zu sichern und zu bergen.

Die Gemeinde selbst sieht keine Möglichkeit einzugreifen, solange die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist, sagt Bürgermeister Horst Herbert auf Anfrage dieser Zeitung. Allerdings hat das Landratsamt Schweinfurt als Untere Denkmalschutzbehörde die aktuelle Entwicklung im Blick, so Pressesprecher Thorsten Wozniak. Mitarbeiter wollen sich die Situation vor Ort anschauen, um zu beurteilen, ob akuter Handlungsbedarf besteht. Grundsätzlich sei aber erst einmal der Eigentümer verantwortlich.

Was Torbogen und Torhaus anbelangt, so sei dabei das Wappen „primär“ als schutzwürdig dort zu erhalten, wo der Bezug gegeben ist, sprich an Ort und Stelle. Erst als zweite Möglichkeit käme die Sicherung an einem anderen Ort in Betracht.

Allerdings sei alles auch eine Frage der Zumutbarkeit.

Holznagel 6/2011

Wir, der Arbeitskreis Denkmalschutz, empfehlen der Gemeinde Kolitzheim in Anbetracht des Verfassungsranges des Denkmalschutzes in Bayern ein Enteignungsverfahren einzuleiten oder zumindest die Ersatzvornahme, also die Sicherung auf Kosten des Besitzers vorzunehmen. Der Besitzer vernachlässigt trotz wirtschaftlicher Stärke seine Erhaltungsverpflichtungen und ist daher von seinem Eigentum zu entbinden.