Umfeld der Residenz


Der Umgang der Stadtverwaltung mit der Residenz und ihrem Umfeld zeigt die Hilflosigkeit der Stadt im Denkmalschutz und ihre konzeptlose Kulturpolitik: Wenn es selbst hier, an diesem berühmten Ort, nicht gelingt, wie soll es an anderen Stellen der Stadt funktionieren?

Die zentrale Forderung bei unserer Aktion war daher, so wie auch bei anderen Weltkulturerbestätten, einen Fachbeauftragten zu installieren. Dieser soll der Verwaltung und dem Stadtrat in beratender Funktion Wege aufzeigen, wie (Um)Baukonzepte denkmalgerecht und mit Qualität vorangebracht bzw. umgesetzt werden könnten.

In einem Brief wandten wir uns an die UNESCO und führten zur Untermauerung unserer These einer hilflosen Stadtverwaltung zahlreiche Mängel im Umfeld der Residenz auf.

Unterschiedliche, auch überregionale, Medien berichteten so über die katastrophalen Zustände im Umfeld der Residenz.

Lesen Sie hier den dazu am 6. Mai 2008 vom Bayerischen Rundfunk veröffentlichten Bericht.

Oder hören Sie ein Interview mit unserem ersten Sprecher auf Bayern 2 Radio in der Sendung Zündfunk vom 8. Mai: Einfach auf das grüne Play-Symbol klicken Oder laden und hier anhören.

" Links: Anbau-Klotz des Baureferats an der HfM am Residenzplatz. Das Shoppingcenter soll nach bisherigen Planungen daran angeschlossen werden und in Relation zu den auf dem Bild zu sehenden, einheitlich hohen Gebäuden mit einer Höhe von 150% einen Baukörper ungeahnten Ausmaßes in unmittelbarer Nähe zur Residenz darstellen. Die Bauhöhe orientierte sich bislang an Vorgaben des Residenzbaumeisters Balthasar Neumann und garantierte so die Wirkung des Palastes, die der Stadt den Welterbetitel beschert.
Rechts: Während die Residenz das internationale Bild Würzburgs prägt, meinen Lokalpolitiker im Zweilfel sei ein Shoppingcenter besser als der Welterbetitel für die Stadt. Lesen Sie den MainPost Artikel "Residenz notfalls ohne Weltkulturerbe-Titel?" hier


Vorher-Nachher-Vergleich des Anbaus an der HfM hier!

Mit Interesse haben wir den neuen Managementplan der Residenz gelesen, der alle unsere Kritikpunkte aufnimmt und zu einem Arbeitsprogramm für die Stadt werden sollte - mehr per Link am Ende der Seite.

Lesen hier unseren Brief, der von etwa 50 Mtigliedern und Sympathisanten des AKSfD unterschrieben eingereicht wurde.

Reaktion der Behörden:

Von der UNESCO erhielten wir innerhalb einer Woche ein Antwortschreiben, aus dem hervorgeht, dass die UNESCO über die Problematik des Shoppingcenters bereits informiert ist. Für die anderen Kritikpunkte wurde der Freistaat Bayern um eine Reaktion gebeten.

Vom Oberbrügermeister der Stadt Würzburg erhielten wir die Antwort, dass wir bald eine Antwort erhalten würden. Dies ist nun nach fast ein einhalb Jahren noch immer nicht geschehen. Immerhin meldet die MainPost in ihrem Artkel Welterbe nicht an die Wand fahren vom 19.11.2009, dass man sich der Problematik auch in der Stadtverwaltung langsam bewusst wird.

Vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erhielten wir und die UNESCO eine ausführlichere Antwort, in der jedoch nicht auf alle Kritikpunkte eingegangen wird, was wiederrum Fragen aufwirft. Die Antwort ist im Allgemeinen sehr zurückhaltend formuliert. Dies muss womöglich vor dem Hintergrund gesehen werden, dass sich das Ministerium seit einigen Jahren um die Verleihung des Welterbetitels im CSU-Stammland am Chiemsee (Herrenchiemsee) bemüht.

Interessant sind dennoch einige Bemerkungen des Ministeriums:

Punkt 1.3. Mozartareal:

" Die Oberste Denkmalschutzbehörde hat die Stadt Würzburg mit Schreiben vom 22. Mai 2007 darauf hingewiesen, dass nach Ziff. Bill 5.1.5 des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 die UNESCO-Welterbestätten sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen sind. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass dieses Ziel der Landesplanung der bauleitplanerischen Abwägung nicht zugänglich ist. Unabhängig von einem eventuellen Abbruch des Mozartgymnasiums, gegen den sich das Landesamt für Denkmalpflege ausgesprochen hat, wird die Stadt Würzburg für das sog. Mozart-Areal daher eine Lösung zu entwickeln haben, die den Bestand des Welterbes respektiert. "

Anmerkung des AK: Nach unsere Interpretation bedeutet der (von uns hier) fettgedruckte Satz, dass die Stadt mit ihren bisherigen Planungen mit dem Veto der Staatsregierung gegen ein Shoppingcenter zu rechnen hat.

Punkt 1.4. Hochhaus Augustinerstraße:

" Das Hochhaus in der Augustinerstraße 9 ist nach Aussage von zwei statischen Gutachten akut einsturzgefährdet. Eine Sanierung des Beton-Skelettbaus im denkmalfachlich einwandfreien Sinne ist technisch nicht möglich. Im Übrigen wurde im Wettbewerb für einen Neubau die Übernahme der historischen Firstlinie festgeschrieben. Das Landesamt für Denkmalpflege wird das weitere Verfahren begleiten. "

Anmerkung des AK: Die Behauptung, das Gebäude sei einsturzgefährdet und nicht zu retten wird von mehreren Fachleuten angezweifelt. Schade, dass die Stadt die Veröffentlichung der Gutachten nicht zulässt und daher eine Überprüfung unmöglich ist!

Widersprüchlich ist auch, weshalb das Gebäude innerhalb einer Woche geräumt wurde, um niemanden vor herabfallenden Trümern zu gefährden. Denn gleichzeitig donnern die bis zu 60 Tonnen schweren Straßenbahnzüge im Abstand von etwa 2 Metern am Gebäude seit Jahren vorbei. Müsste die Stecke nicht gesperrt werden und mit einem Schienenersatzverkehr bedient werden? Welche Auswirkungen haben die ständigen Erschütterungen auf die Standfestigkeit des Gebäudes? Offensichtlich hat das Ministerium ebenso wie die lokale Presse nur die Zusammenfassungen des Baureferats zur Grundlage genommen und nicht nach Einsicht in die Gutachten verlangt.

Insbesondere ist die Behauptung einer fehlenden Sanierungsmöglichkeit falsch. Zum einen gab es einen Investor, der das Gebäude denkmalgerecht sanieren wollte, jedoch nicht den Zuschlag erhielt. Zum anderen haben uns Bauingenieure mitgeteilt, dass die heutigen Sanierungstechniken sehr wohl eine "denkmalfachlich einwandfreie" Sanierung zulassen.

Die Übernahme der historischen Firstlinie wurde im Wettbewerb tatsächlich vorgeschrieben, in der städtischen Genehmigung (Vorhabensplan) jedoch um fast 6 Meter mißachtet. Satt 7 soll das neue Hochhaus daher nun 11 Stockwerke haben. Das Ministerium lässt sich von der Stadt Würzburg offensichtlich verschaukeln.

Punkt 1.6. Bauten am Würzburger Stein:

" Von der Planung eines weiteren Hochhauses am Fuße des Berges ist hier nichts bekannt. "

Anmerkung des AK: Über das Hochhausprojekt "mit einer imposanten Höhe" berichtete am 12.1.2008 die Mainpost. Während der Bearbeitungszeit unserer Anfrage wurde das Projekt wieder eingestellt. Gründe für den Planungsstopp wurden der Öffentlichkeit nicht genannt.

Punkt 2.1. Justizgebäude:

" Der Umbau durch das Staatliche Bauamt Würzburg erfolgt in einer zeitgemäßen Architektursprache. "

Anmerkung des AK: Was soll das bedeuten? Stimmt man unserer Kritik hier verklausuliert zu? Ein Widersprechen gegen unsere Kritik - der Zerstörung der Fassade zur Residenz hin - scheint das nicht zu sein.

Punkt 2.2. Hochhaus Berliner Ring:

" Der Bau des Hochhauses am Berliner Ring wurde auf Drängen des Landesamts für Denkmalpflege in seiner Höhe gegenüber der ersten Planung deutlich reduziert. "

Anmerkung des AK: Na, immerhin!

Punkt 3.3. Parktafeln:

" Nachdem optisch zurückhaltendere Tafeln zur Regelung des Parkverkehrs noch nicht auf dem Markt sind, muss der gewählte Typ, der im Übrigen reversibel ist, in Zeiten des starken Individualverkehrs hingenommen werden. "

Anmerkung des AK: Der Schaden ist reversibel - dann los! Wir fordern eine Verlegung vor das Oegg-Tor, idealierweise in die Straße im Ringpark (Rennweg).

Punkt 3.4. Justizpalast:

" Bei dem „ehemals denkmalgeschützten nördlichen Justizpalast" handelt es sich um das ehemalige Gefängnis im Rücken des heutigen Justizpalastes. Das nach einem Architektenwettbewerb entstandene moderne und funktionale Sitzungssaalgebäude wurde unter enger Einbindung des Landesamtes für Denkmalpflege errichtet. "

Anmerkung des AK: Am 16.2.2000 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ:
" Das Landesamt für Denkmalpflege, das in Bayern nur beratende Behörde ist, konnte mir seiner Ablehnung die Stadt als zuständige Instanz für die baurechtliche Genehmigung von der Abrissfreigabe des alten Gefängnisses nicht abbringen. "
Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

Punkt 3.7. Mobilfunkmasten:

" Das Landesamt für Denkmalpflege lehnt die Errichtung von Mobilfunkmasten auf Einzeldenkmälern grundsätzlich ab. Alternativstandorte werden zwischen Antragstellern und der Stadt als Genehmigungsbehörden festgelegt. "

Anmerkung des AK: Dann hoffen wir, dass sich nun auch mal das Landesamt für Denkmalpflege durchsetzt und nicht nur die Stadt.

Mehr Hintergründe zum Weiterlesen hier

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Kontakt: Dr. Tilman Kossatz
Tel.: +49 931 31-82273
E-Mail: tilman.kossatz@uni-wuerzburg.de